In der logopädischen Praxis trilogo biete ich spezialisierte Therapien für Kleinkinder und Schulkinder an, die auf individuellen Bedürfnissen basieren und durch evidenzbasierte Methoden unterstützt werden. Als Basis dient eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Kind. Ein weiterer zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, die ich als unerlässlich für den Therapieerfolg ansehe.
Sind Sie unsicher, ob Sie ihr Kind zu einer logopädischen Abklärung anmelden sollen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. In einer Erstberatung kann ich eine erste Einschätzung des Sprachstandes Ihres Kindes vornehmen und auf offene Fragen eingehen. Dazu erhalten Sie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Wurde Ihr Kind am Kinderspital Zürich oder am Kantonsspital Winterthur bereits abgeklärt, und eine Spracherwerbsverzögerung oder -störung diagnostiziert, biete ich in folgenden Bereichen logopädische Therapien an:
Mein therapeutischer Ansatz ist ganzheitlich und kindorientiert, mit Fokus auf die Verknüpfung der sozialen, emotionalen, kognitiven und motorischen Entwicklung. Über das konkrete Tun, durch aktives Handeln und vielseitige Spielerfahrungen sollen Bedingungen geschafft werden, in denen Ihr Kind erweiterte Spracherwerbsstrategien erwirbt und Erfolgserlebnisse sammeln kann. Über das Spiel entdeckt es die Sprache und ihren kommunikativen Wert. Neben der Sprache und der Kommunikation stehen für mich die persönlichen und sozialen Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie im Zentrum. Die Klärung der Wünsche und Ziele seitens der Eltern ist mir ein wichtiges Anliegen. Zudem lege ich grossen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit und die enge Kooperation mit anderen Fachkräften.
Auf Anfrage nehme ich auch Kinder im Schulalter in die Therapie auf. Die Anmeldung erfolgt direkt durch Sie als Eltern oder durch die Schulgemeinde. Bei gegebener Indikation und entsprechender Kostengutsprache werden die Kosten durch die Schulgemeinde übernommen.
Die Aufnahme der Therapie erfolgt auf Empfehlung der Fachstelle Sonderpädagogik des Kinderspitals Zürich oder des Kantonsspitals Winterthur und nach erfolgter logopädischer Abklärung. Mit entsprechender Verfügung für Logopädie werden die Therapiekosten vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) Zürich übernommen.
Für eine Erstberatung können Eltern ihr Kind direkt anmelden. Für in Zürich wohnhafte Eltern werden die Kosten vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) übernommen.
Schulgemeinden können Kinder mit einer Kostengutsprache direkt anmelden.
Ohne entsprechende Kostengutsprache erfolgt die Übernahme der Therapiekosten durch die Eltern.